Die AKV tritt für das Recht auf die jeweils bestmögliche, personengerechte und begabungsadäquate Bildung und eine Vielfalt des Bildungssystems ein. Das Schulsystem soll nach Begabung und Leistung differenziert sein und Individualität und Chancengerechtigkeit gewährleisteten. Die Hauptverantwortung für die Wahl der Bildungswege der Kinder muss bei den Eltern liegen. Deshalb hat ihre Entscheidungsfreiheit Vorrang vor staatlichen Regelungen zu haben.
Ein Bildungssystem hat aber nicht nur Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sondern auch Werthaltungen und soziale Kompetenzen. Herkunft, Sprache, Geschlecht und religiöses Bekenntnis dürfen keine Barrieren für den Bildungszugang darstellen.
Der Religionsunterricht stellt einen wichtigen Teil der Werteerziehung in der Schule dar. Die AKV tritt deshalb für den Bestand des konfessionellen Religionsunterrichtes an den Schulen ein. Der Anspruch auf ganzheitliche Bildung ist ohne Religionsunterricht nicht umzusetzen. Der
Religionsunterricht ist ein wichtiges Mittel zur Identitätsfindung aber dient auch der Vermittlung von Werten. Ein alternativer Ethikunterricht ist für jene Schüler vorzusehen, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen. Die AKV fordert deshalb, dass die seit Jahren in der Sekundärstufe II (15- bis 19jährige) durchgeführten Schulversuche zum Ethikunterricht auch in das Regelschulwesen übergeführt werden und Versuche zum Ethikunterricht in die Sekundärstufe I (10- bis 14jährige) aufgenommen werden.