Katholische Verbände warnen vor "Kommerzialisierung des Sterbens"
In Österreich ist "Sterbehilfe" in Form der Tötung auf Verlangen oder des assistierten Suizids (Mitwirkung am Selbstmord) strafrechtlich verboten. Daran sollte auch zukünftig nicht gerüttelt werden, forderte die AKV, denn dieses Verbot zu beseitigen würde zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Sterbehilfe führen und zu einer regelmäßig praktizierten Form der Lebensbeendigung werden.
Das umfassende Verbot der Sterbehilfe sei eine "Mauer des Schutzes" für jene, die auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Wer die Äußerung tätigt, nicht mehr leben zu wollen, meine damit in den seltensten Fällen, dass er getötet werden will. Vielmehr stehe dahinter der Wunsch, "so" nicht mehr zu leben. Wer auf diese Äußerung mit der Forderung nach Legalisierung der "Sterbehilfe" reagiert, mache es sich zu einfach "und verletzt das Recht von Menschen auf Unterstützung und vermittelt ihnen das Gefühl nicht mehr gewollt zu sein", so Kukacka.
Laut AKV würden bereits Berechnungen angestellt, inwieweit durch Sterbehilfe Geld im Gesundheitssystem eingespart werden könnte. Ein Aufweichen der bestehenden gesetzlichen Normen hätte unweigerlich eine - wenn auch versteckte - Kosten-Nutzen-Rechnung zu Folge, so Kukacka.
Patientenautonomie stärken
Es gehe beim Verbot der Sterbehilfe um fundamentale Schutzmechanismen, hob die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände hervor. Es könne daher nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen den Selbstmord leichter zu machen. Dies stünde diametral im Widerspruch zur Suizidprävention wie auch zum ärztlichen Berufsethos, stellte Kukacka fest.
Die AKV sieht in der Stärkung der Patientenautonomie und dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung die bessere Alternative zur Sterbehilfe. Niemand sollte durch Liberalisierung der Rechtslage zur Sterbehilfe gedrängt oder motiviert werden, denn die aktuelle österreichische Rechtslage erlaube schon jetzt Selbstbestimmung über die Anwendung und Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen. Kukacka: "Niemand muss sich gegen seinen Willen behandeln lassen. Eine medizinische Behandlung ist nur mit Willen des Patienten zulässig."
Für den Fall der Entscheidungs- oder Äußerungsunfähigkeit könnten Patienten auch im Vorhinein durch die Instrumente der Vorsorgevollmacht oder der Patientenverfügung regeln, dass ihr Wille weiter berücksichtigt wird.
Der Angst vor Schmerzen könne in den meisten Fällen mit palliativer Betreuung begegnet werden, so die AKV weiter. Durch den Ausbau stationärer und mobiler Hospizdienste könne sowohl die befürchtete Einsamkeit vermieden als auch Entlastung von pflegenden Angehörigen geboten werden. Ziel sei ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmung bis zum Lebensende in Verbindung mit ganzheitlicher Begleitung. Dass die neue Regierung die Hospiz- und Palliativversorgung in die Regelfinanzierung aufnehmen will, wird von den Katholischen Verbänden begrüßt.