AKV-Kukacka: Ehe und eingetragene Partnerschaft sind ungleich!
Als politisch unverständlich und sachlich ungerechtfertigt bezeichnete heute die AKV (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs) die gestrige Unterzeichnung der parlamentarischen Bürger/Innen-Initiative für die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare durch die Kandidatin für die Bundespräsidentschaft, Irmgard Griss.
Wir bedauern, dass Irmgard Griss nicht bereit ist, am Begriff der Ehe als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau festzuhalten. Es gibt aber keinen sachlich gerechtfertigten Grund, die Lebensgemeinschaft zweier Menschen des gleichen Geschlechts ebenfalls als Ehe zu bezeichnen, stellt Kukacka fest.
Die österreichische Rechtsordnung ermöglicht sowohl gemischtgeschlechtlichen Paaren (Rechtsinstitut der Ehe), als auch gleichgeschlechtlichen Paaren (Eingetragene Partnerschaft), eine öffentlich bekundete, rechtlich verbindliche und auf Dauer ausgelegte Lebens- und Fürsorgegemeinschaft einzugehen. Die aktuelle österreichische Rechtslage erlaubt es weiters, dass in jeder der beiden Formen gemeinsam Kinder aufgezogen werden. Der Bürgerinitiative "Ehe gleich" geht es offensichtlich nicht um gleiche Rechte, sondern längst darum, im Namen der Gleichheit alle natürlichen Wesensunterschiede aufzuheben. Aber Ungleiches kann auch nicht durch eine Bürgerinitiative gleich gemacht werden, stellt Kukacka klar.
Mit der angestrebten Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen bzw. lesbischen Paaren wird die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und die besondere Rechtsstellung der Familie in Frage gestellt. Denn letztlich ist die Gemeinschaft von Mann und Frau einzigartig, denn sie allein ist es, in der neues menschliches Leben entstehen kann. In einer dauerhaften Gemeinschaft von Vater und Mutter können die Kinder die günstigsten Bedingungen für ihr Heranwachsen finden. Das ist auch die Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft. Übrigens besteht laut Artikel 12 der Menschenrechtskonvention eine Ehe aus Mann und Frau; auf diesen Umstand hat auch bereits VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hingewiesen.
Die AKV bedauert abschließend, dass Irmgard Griss mit dieser Unterzeichnung der Bürgerinitiative ein gesellschaftlich bedenkliches Signal setzt, mit dem das Rechtsinstitut der Ehe als gesellschaftliches Leitbild in Frage gestellt wird, schloss Kukacka.