AKV-Kukacka: Vollverschleierung: Ins Gesicht schauen können ist unerlässlich!
"Die Ganzkörperverschleierungen sind ein Symbol der Unterdrückung von Frauen und einer Gegenkultur, die religiöse Anweisungen und Traditionen vor rechtsstaatliche Grundsätze stellt. Es wäre deshalb fahrlässig und eine falsch verstandene Toleranz, dieses Symbol ohne Widerspruch zu akzeptieren" erklärte heute Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV). "Das von der Koalition vorgesehene Verbot von Burka und Niqab ist deshalb im öffentlichen Raum moralisch gerechtfertigt und demokratiepolitisch notwendig."
Europa und Österreich haben das Recht und die Pflicht, Grenzen gegen die Intoleranz zu ziehen. Frankreich und Belgien haben das bereits seit dem Jahr 2011 getan und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon mehrfach festgestellt, dass ein Vollverschleierungsverbot zulässig ist und lehnte eine diesbezügliche Beschwerde einer Muslimin ab, denn "für das Miteinander sei es unerlässlich, dem anderen ins Gesicht schauen zu können".
Auch wenn in Österreich nicht allzu viele Frauen von diesem Verbot betroffen sind, handelt es sich doch um eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage, denn diese Form der Verhüllung ist Zeichen eines radikalisierten Islam, in dem Frauen zu gesichtslosen Menschen zweiter Klasse gestempelt werden. Das widerspricht dem gesellschaftlichen Leitbild einer offenen Gesellschaft, für die eine offene Kommunikation Voraussetzung ist. Die Vollverschleierung im öffentlichen Raum kann deshalb gesellschaftlich nicht akzeptiert werden, stellte Kukacka fest.
Die Koalition sollte aber vermeiden, im Zuge des Burkaverbots in eine allgemeine Debatte über religiöse Symbole in Schulen bzw. in öffentlichen Einrichtungen zu schlittern. Insofern war es gerechtfertigt und sinnvoll, dass der Staat aufgrund seiner Neutralitätsverpflichtung darauf achtet, bei uniformierten Exekutivbeamten, bei Richtern und Staatsanwälten die religiösen Symbole zu verbieten, aber bei Lehrerinnen auf das Kopftuchverbot zu verzichten. Ein rigoroses Verbot würde auch für andere religiöse Kleidungsvorschriften (Kippa, Klosterfrauen etc.) zutreffen und weitere Gleichstellungsdiskussionen auslösen.
Die christlichen Kreuze gehören seit 2.000 Jahren zu unserer Kulturgeschichte – mit religiösem Fanatismus verbindet sie längst keiner mehr. In diesem Sinne ist die Symbolik des Kreuzes in unserer säkularisierten Gesellschaft tief verankert und spiegelt die grundlegenden sozialen und kulturellen Wurzeln unserer Gesellschaft und ihre Rechts- und Werteordnung wider. Die christlichen Kirchen bekennen sich längst zum Vorrang staatlicher Gesetze vor religiösen Vorschriften.
Im Unterschied zum heutigen Verständnis des Christentums ist der Islam dagegen eine politische Religion. Die klare Unterscheidung von religiösem und weltlichem Recht von religiöser und gesellschaftlicher Ordnung gibt es im Islam nicht. Der Islam ist eine integrale religiöse, rechtliche und politisch-soziale Ordnung. Deshalb stehen in den islamischen Ländern die Regelungen des Korans und der Scharia über den staatlichen Gesetzen, wie u. a. die Beispiele von Saudi-Arabien und des Iran zeigen.
"Unsere Demokratie und unser Staat müssen deshalb von den Muslimen einfordern, dass die Regeln und Gesetze des freiheitlichen Rechtsstaats über die religiösen Weisungen und Traditionen des Korans und der Scharia zu stellen sind. Nur so kann die Integration in den demokratischen Rechtsstaat und in unsere gesellschaftliche Leitkultur gelingen", schloss Kukacka.